Bis zum 07.01.2021 werden folgende Maßnahmen aufrecht erhalten bzw. erweitert:
- Schulen, Bars und Gastronomie bleiben geschlossen.
- Wie es mit dem Einzelhandel weiter geht, wird Ende der Woche bekanntgegeben.
- Bewegung außer Haus weiter nur mit SMS-Genehmigung.
- Ausgangsverbot von 21 - 5 Uhr.
- Verbot von Reisen zwischen den Präfekturen, außer bei Rückkehr zum ständigen Wohnort.
- Diejenigen, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen zusätzlich zu dem bekannten PLF-Einreichungsprozess einen 72-stündigen negativen molekularen Test (PCR) vorweisen, sich einem Schnelltests unterziehen und sich in eine 10-tägige vorbeugende Quarantäne begeben.