- Die Verwendung einer Maske in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen und Geschäften wird vom 1. Aug. bis 31. Aug. obligatorisch. Dies gilt ebenso für Kirchen.
- Vom 1. bis 15. August Aussetzung der Besuche in Strukturen schutzbedürftiger Gruppen, Krankenhäuser und Pflegeheime.
- Für Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen ist die maximale Zahl der Teilnehmer auf 100 beschränkt.
- In Bars, Nachtclubs, Kaffees ... sind Stehplätze verboten. Die Umwandlung von Steh- in Sitzplätze ist erlaubt.
- Die Maßnahmen zur Einhaltung der Entfernungen an Stränden und anderen Orten werden beibehalten.
- Flüge aus der Türkei, Albanien und Nordmakedonien bleiben weiter bis zum 15. August ausgesetzt.
- Das Verbot von Festivals wie Panigiria (Kirchwehfeste) wird über den gesamten August verlängert.
- Vom 1. bis 15. August gibt es eine starke Empfehlung für die Verwendung einer Maske auch im Freien, wenn es nicht möglich ist Abstände einzuhalten.