Da lag ich ja gestern mit meinen Vermutungen gar nicht so daneben. Heute
lese ich Nachfolgendes von einer Pressekonferenz des Gouverneurs.
Wie
soll man das interpretieren? Für mich ein "Herumgeeiere". Wir sagen
euch zwar wie viele Fälle es im Dodekanes gibt, aber nicht wie viele z.
B. auf Rhodos, Kos usw. Kein Mensch verlangt aus nachfolgend genannten Gründen personenbezogene Daten. Nur wäre es schon interessant, ob es auf der Insel nun 2 oder 30 Fälle
gibt. Danach könnte (sollte) man wenigstens sein Verhalten ausrichten.
Hier der Auszug aus der Pressekonferenz.
Zitat:
"...
Wieder einmal stellte Herr Hatzimarkos klar, dass niemand die genaue
Anzahl der Fälle auf unseren Inseln verbergen kann, im Gegensatz zu dem,
was von einigen Seiten verbreitet wird ..."
"... Darüber hinaus wird
täglich eine große Anzahl molekularer Tests (Zehntausende von Tests)
durchgeführt, um mehr Fälle zu erkennen. Ebenfalls,Der Gouverneur sagte,
es sei eine Entscheidung der Zentralverwaltung, keine Details zu den
Fällen bekannt zu geben, um personenbezogene Daten zu schützen und
Kannibalismus in den Fällen zu vermeiden. Er bezog sich auf ähnliche
Vorfälle, die in der ersten Periode der Pandemie auftraten, als die
Anzahl (der Fälle) ) in der N. Ägäis war einstellig. "Niemand versteckt
Fälle. Sie werden nur vom Generalsekretariat für Katastrophenschutz und
EODY bekannt gegeben. Keine Körperschaft oder Organisation auf lokaler
Ebene oder Politiker tut das! Darüber hinaus besteht in einem Teil der
Gesellschaft die Anforderung, zusammen mit jeder Ankündigung weitere
Informationen bereitzustellen. "Und dies ist eine Entscheidung, die
zentral zum Schutz personenbezogener Daten getroffen wurde", sagte unter
anderem Hatzimarkos und stellte fest, dass es in der südlichen Ägäis
gut läuft ..."
Quelle: dimokratiki.gr übersetzt von Google
Dazu passt auch die Frage des Präsidenten der "Rhodes Restaurant
Association". Er fände es schon seltsam, dass u. a. auf Rhodos die
Lokale um 24 Uhr geschlossen werden müssen, während z. B. in Attika mit
wesentlich mehr Corona-Fällen die Einschränkung nicht gilt. Die Maßnahme
ist nämlich nicht landesweit gültig.