Mittwoch, 25. August 2021

Maßnahmen für Ungeimpfte ab 13. September

 In Griechenland gelten vom 13.09.2021 bis voraussichtlich 31.03.2022 folgende Regeln für Ungeimpfte:

  • 1 obligatorischer Schnelltest pro Woche für ungeimpfte Angestellte im öffentlichen und privaten Sektor auf Kosten des Arbeitnehmers.
  • 2 obligatorische Schnelltests für ungeimpfte Lehrkräfte und Akademiker sowie Mitarbeiter im Tourismus- und Gastronomiebereich auf Kosten des Arbeitnehmers.
  • Reisen mit Flugzeug, Schiff, Bahn und Bus: Schnelltest bis 48 Stunden vor Reiseantritt für ungeimpfte Reisende. Für Minderjährige im Alter von 5-12 Jahren ist ein negatives Selbsttestergebnis erforderlich.
    (Ob das auch für Busfahrten im lokalen Linienverkehr gilt, entzieht sich meiner Kenntnis)
  • In der Gastronomie dürfen sich im Innenbereich nur Geimpfte und Genesene aufhalten. Am Eingang erfolgt eine Identitätsprüfung und Prüfung der Impfbescheinigung bzw. einer Bescheinigung, dass 6 Monate seit der Infektion vergangen sind.
  • Gesundheitswesen: Aussetzung der Arbeit ab dem 1. September für Gesundheitspersonal, das nicht mit mindestens 1 Dosis geimpft wurde oder kein Genesungszeugnis hat. Die Impfpflicht betrifft auch Privatärzte.