In Griechenland gelten vom 13.09.2021 bis voraussichtlich 31.03.2022 folgende Regeln für Ungeimpfte:
- 1 obligatorischer Schnelltest pro Woche für ungeimpfte Angestellte im öffentlichen und privaten Sektor auf Kosten des Arbeitnehmers.
- 2 obligatorische Schnelltests für ungeimpfte Lehrkräfte und Akademiker sowie Mitarbeiter im Tourismus- und Gastronomiebereich auf Kosten des Arbeitnehmers.
- Reisen mit Flugzeug, Schiff, Bahn und Bus: Schnelltest bis 48 Stunden vor
Reiseantritt für ungeimpfte Reisende.
Für Minderjährige im Alter von 5-12 Jahren ist ein negatives
Selbsttestergebnis erforderlich.
(Ob das auch für Busfahrten im lokalen Linienverkehr gilt, entzieht sich meiner Kenntnis)
- In der Gastronomie dürfen sich im Innenbereich nur Geimpfte und Genesene aufhalten. Am Eingang erfolgt eine Identitätsprüfung und Prüfung der Impfbescheinigung bzw. einer Bescheinigung, dass 6 Monate seit der Infektion vergangen sind.
- Gesundheitswesen: Aussetzung der Arbeit ab
dem 1. September für Gesundheitspersonal, das nicht mit mindestens 1
Dosis geimpft wurde oder kein Genesungszeugnis hat. Die Impfpflicht
betrifft auch Privatärzte.