Sonntag, 22. März 2020

Ausgangssperre ab Montag 23.3.2020 6 Uhr

Das heißt, man kann sich außerhalb des Hauses nur mehr wegen einem Gang zum Supermarkt, Apotheke, Arbeit, Arzt und einiges mehr bewegen. 

Es gibt Formulare, SMS-Bestätigungen, die bei Kontrollen durch die Polizei vorgezeigt werden müssen.

 





Formulare, die für jeden Gang oder Fahrt ausgefüllt werden müssen, gibt es hier:

https://forma.gov.gr/

Für Privatpersonen gelten diese Formulare:

Βεβαίωση Κατ' Εξαίρεση Μετακίνησης Πολιτών (PDF)
oder
Βεβαίωση Κατ' Εξαίρεση Μετακίνησης Πολιτών (DOCX)


Die Seite incl. der Formulare gibt es jetzt (24.03.2020) auch in englisch.

https://forma.gov.gr/en/




Alternativ Ausgangsgenehmigung über Mobiltelefon:

Es ist eine kostenlose SMS an die Nummer 13033 zu senden, wenn man sein Zuhause verlässt. In dieser Nachricht sollte der Bürger seinen Vornamen, seine Adresse und den Grund für das Verlassen des Hauses angeben (Fälle 1 bis 6).  

Die SMS sollte in der Form sein:

X Leerzeichen Vorname Leerzeichen Nachname Leerzeichen Wohnadresse

X steht für den Grund des Ausgangs

1) Apotheke- oder Arztbesuch (gilt auch für Tierarztbesuche)
2) Einkauf bei Supermärkten, Bäckereien, Metzgereien udgl.
3) Gang zur Bank
4) Bewegung, um Menschen in Not zu helfen.
5) Teilnahme an einer Zeremonie (z. B. Beerdigung, Heirat, Taufe) unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen oder Umzug zu einem geschiedenen Elternteil oder Elternteil, der erforderlich ist, um die Kommunikation von Eltern und Kindern gemäß den geltenden Bestimmungen sicherzustellen .
6) Bewegung Freien oder Gassi gehen mit dem Hund, einzeln oder pro zwei Personen, im letzteren Fall unter Einhaltung der erforderlichen Entfernung von 1,5 Metern.


Man erhält dann eine "Genehmigungs"-SMS zurück. Was die beinhaltet, weiß ich noch nicht.





Weiter gilt:

  • Es ist grundsätzlich ein Ausweisdokument mitzuführen.
  • Im Auto dürfen sich nur der Fahrer und ein Beifahrer aufhalten.
  • Der Aufenthalt auf öffentlichen Spielplätzen, Sportplätzen im Freien, organisierten Yachthäfen, Parks ist verboten.
  • Zuwiderhandlungen werden mit 150 EUR geahndet.



Alle Angaben ohne Gewähr