Leider bleibt auch Griechenland nicht von der zweiten Welle verschont. Deshalb werden zusätzliche Einschränkungen gültig.
Die
bisherigen 4 Zonen (siehe) werden in 2 Zonen zusammengefasst.
Rhodos
liegt trotz leicht steigender Fallzahlen (täglich 3 - 9 neue Meldungen)
in der neuen Zone A.
In Zone A und B (also im ganzen Land) gelten ab 03.11.2020 6 Uhr folgende Maßnahmen:
- Maskenpflicht im Freien und in öffentlischen Innenbereichen.
- Verkehrsbeschränkung von Mitternacht bis 5 Uhr. Außer Fahrten von und zur Arbeit oder aus gesundheitlichen Gründen.
- Keine Besuche in Krankenhäusern, Altenheimen udgl.
- Wo es möglich ist Telearbeit zu 50 % im privaten und öffentlichen Sektor.
- Versammlung von maximal 50 Personen mit obligatorischer Entfernung von 1,5 Metern und Maskenpflicht.
- Geschäfte, Gastronomie und Schulen bleiben geöffnet.
Mindestabstände, 1 Person pro 10 qm in Lebensmittelgeschäften udgl. bleiben natürlich bestehen. In Restaurants sind 6 Personen pro Tisch erlaubt.
In Zone 2 werden zusätzliche Einschränkungen, wie wie etwa Schließung der Gastronomie in Kraft treten.
Die Anordnungen gelten vorerst für einen Monat.