Maßnahmen gegen das Virus werden wieder verschärft
Die Verwendung einer Maske in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen
und Geschäften wird vom 1. Aug. bis 31. Aug. obligatorisch. Dies gilt
ebenso für Kirchen.
Vom 1. bis 15. August Aussetzung der Besuche in Strukturen schutzbedürftiger Gruppen, Krankenhäuser und Pflegeheime.
Für Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen ist die maximale Zahl der Teilnehmer auf 100 beschränkt.
In Bars, Nachtclubs, Kaffees ... sind Stehplätze verboten. Die Umwandlung von Steh- in Sitzplätze ist erlaubt.
Die Maßnahmen zur Einhaltung der Entfernungen an Stränden und anderen Orten werden beibehalten.
Flüge aus der Türkei, Albanien und Nordmakedonien bleiben weiter bis zum 15. August ausgesetzt.
Das Verbot von Festivals wie Panigiria (Kirchwehfeste) wird über den gesamten August verlängert.
Vom
1. bis 15. August gibt es eine starke Empfehlung für die Verwendung
einer Maske auch im Freien, wenn es nicht möglich ist Abstände
einzuhalten.